Bekanntlich legt die EBL (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) fest, welche Eigenschaften Nahrungsergänzungsmitteln zugeschrieben dürfen. Für Vitamin D sind zum Beispiel Aussagen zur Calciumaufnahme, zum Blut, zu den Muskeln, zu den Knochen und Zähnen, zum Immunsystem und zur Zellteilung zulässig. Die folgenden drei Studien – die nur die Spitze des Eisbergs darstellen – zeigen, dass in Vitamin D noch sehr viel mehr steckt.
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